- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Besondere Bedingungen für den Verkauf von Schadensware (BBVS)
- Erklärung zum Datenschutz
Die Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Auftragserteilung zur Anwendung, es sei denn, dass vor Auftragsannahme von den Vertragsparteien abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden.
Wir behalten uns vor, die Bedingungen eventuellen gesetzlichen und sonstigen Gegebenheiten ohne Notiz anzupassen. Sie werden mit Veröffentlichung auf unserer Homepage gültig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Fa. german surveyors
Dip.-Wirt.-Ing. Otfried Köhn, im weiteren Text german surveyors. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von den german surveyors schriftlich anerkannt werden.
Werden die german surveyors mit dem Verkauf von Schadensware beauftragt, gelten vorrangig zu diesen AGB die BBVS. Die Bedingungen gelten dem Auftraggeber sowie dem Bieter oder Käufer als bekannt, sobald sie ihm einmal von den german surveyors bekannt gegeben wurden.
Die AGB und die BBVS werden auf Wunsch jederzeit übersandt und sind in den Geschäftsräumen der german surveyors einzusehen. Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtlichen, auch künftigen, Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag wird mündlich oder auf Verlangen eines Vertragspartners schriftlich erteilt. Bei schriftlich erteilten Aufträgen bedürfen Nebenabreden oder Änderungen ebenfalls der Schriftform.
3. Ausführung des Auftrages
Bei den von german surveyors übernommenen Leistungen handelt es sich stets um Dienstleistungen; es wird in keinem Fall ein bestimmter Erfolg geschuldet.
Die german surveyors können sich nach eigener Entscheidung zur Durchführung des Auftrages anderer sachverständiger Personen, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bedienen, auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen vornehmen, Erkundigungen einholen, Nachforschungen anstellen, Reisen und Besichtigungen vornehmen sowie Fotos und andere Belege fertigen oder fertigen lassen, ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftragebers bedarf, vorausgesetzt es sind hiermit nicht ungewöhnlich hohe Kosten verbunden.
Die Ergebnisse der Tätigkeit werden, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, schriftlich dargestellt und in Berichtsform an den Auftraggeber abgeliefert. Mündliche Auskünfte sind ohne Verbindlichkeit.
4. Verwertung der Leistung
Die vertraglich erbrachten Leistungen der german surveyors dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen des von ihm erteilten Auftrages verwendet und an den Versicherer oder beteiligte Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte oder ihre sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich, sofern keine Einzelvereinbarung getroffen wurde, nach dem zeitlichen Aufwand und den jeweils gültigen Stundensätzen, die dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt werden. Zu vergüten sind ferner berechtigterweise angefallene Auslagen und die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Im Voraus abgegebene Angaben zur Vergütung stellen im Zweifel unverbindliche Kostenvoranschläge dar. Wenn bei der Ausführung des Auftrages zu erkennen ist, dass der Auftrags nicht zu der veranschlagten Vergütung ausgeführt werden kann, wird der Auftraggeber benachrichtigt. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen. In diesem Fall hat er die bis dahin geleistete Arbeit sowie die angefallenen Auslagen und die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu zahlen.
Ist eine feste Vergütung vereinbart worden und kommt es nachträglich zu einer Änderung des Auftrags, wird ein etwaiger Mehraufwand zusätzlich berechnet.
In Rechnung gestellte Leistungen sind sofort fällig, unabhängig davon, ob der Inhalt des Berichts zu einer Ersatzleistung Dritter führt oder nicht. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber sich an die german surveyors als in einer Versicherungspolice genannten Sachverständigen oder Havariekommissar wendet.
6. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Die german surveyors sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die anlässlich des Auftrages ihnen anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, auch über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus nicht unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder zu nutzen.
7. Haftung
Für Schäden irgendwelcher Art haften german surveyors - bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dies gilt unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage die Ersatzpflicht gegründet wird. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
Sofern gemäß Abs. 1 eine Haftung besteht, ist diese Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen german surveyors nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
Außer im Falle groben Verschuldens der Geschäftsleitung oder leitender Angestellter ist die Haftung gemäß Abs. 1 beschränkt auf den Betrag von maximal € 100.000,00 je Auftrag und Schadensereignis.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit german surveyors eine Garantie schriftlich übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
8. Verjährung
Ansprüche jeder Art verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Beendigung der Tätigkeit der german surveyors in Ausführung des Auftrages.
Wird die german surveyors entgegen dem angenommenen Auftrag nicht tätig, beginnt die Frist drei Monate nach Abschluss des Vertrages.
Die Tätigkeit gilt als beendet, wenn dem Auftraggeber der Bericht übergeben oder die sonstige Dienstleistung erbracht wurde, oder dem Auftraggeber mitgeteilt wurde, nicht oder nicht weiter tätig sein zu wollen, oder mit dem Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist zur Ablieferung des Berichtes oder der sonstigen Dienstleistung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis und damit im Zusammenhang stehender Aufgaben ist der Sitz der german surveyors.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche gegen die german surveyors ist Müllheim. German surveyors haben das Recht, Ansprüche und Rechte gegen den Auftraggeber entweder vor dem Gericht in Müllheim oder am Geschäftssitz des Auftraggebers zu verfolgen.
Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies das Bedingungswerk im übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen oder Teile davon werden ersetzt und Lücken wieder ausgefüllt durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Besondere Bedingungen für den Verkauf von Schadensware (BBVS)1. Anwendungsbereich
Diese Besonderen Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen des Verkäufers zum Bieter, Käufer und zu sonstigen Dritten hinsichtlich der Ausschreibung und des Verkaufs von Schadenswaren aller Art.
Abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Parteien haben nur Gültigkeit, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Stellung des Verkäufers
Der Verkäufer wird hinsichtlich der Ware gegenüber Bietern, Käufern und sonstigen Dritten "im Namen und für Rechnung wen es angeht" tätig, es sein denn, in der Ausschreibung wird ausdrücklich ein bestimmter Auftraggeber namentlich als solcher genannt.
3. Angaben zur ausgeschriebenen Ware
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen entsprechend den Angaben des Auftraggebers des Verkäufers und den dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Warendokumenten.
Aus der Beschreibung der Ware in der Ausschreibung, dem Verkaufsangebot oder aus ergänzenden Informationen folgt in keinem Fall die Zusicherung einer Eigenschaft der Ware.
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, ebenso nicht für eventuell fehlende Hinweise auf Mängel oder Schäden an der Ware. Jeder Interessent muss sich eigenverantwortlich über den Zustand der Güter informieren. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer sie zuvor in anderer Funktion besichtigt haben sollte.
4. Besichtigung der Waren durch den Interessenten
Der Verkäufer bietet im Rahmen des Möglichen Gelegenheiten zur Besichtigung der Güter während der ortsüblichen Arbeitszeit am Lagerort auf Kosten und Risiko des Interessenten und gegen Zahlung eventuell entstehender Kosten des Verkäufers und / oder Lagerhalters.
Der Verkäufer und sein Auftraggeber haften in keinem Fall für die Folgen eventuell nicht ausreichender oder nicht ausreichend genutzter Besichtigungs- und Prüfmöglichkeiten.
5. Gebote
Gebote müssen beim Verkäufer innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist schriftlich eingegangen sein.
Jeder Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf von zwei Arbeitstagen nach der Bietungsfrist gebunden.
Der Verkäufer ist gegenüber einem Bieter unter keinem Gesichtspunkt verpflichtet, dessen Gebot zu akzeptieren.
Der Bieter / Käufer erkennt mit der Abgabe seines Gebotes oder sonstiger zum Kaufabschluss führender Erklärungen an, Kenntnis davon zu haben, dass es sich um Schadenswaren handelt, die mit Fehlern, Mängeln und Schäden behaftet sein können, auch unerkannt gebliebenen, die sie zum Gebrauch ungeeignet machen und im Einzelfall auch Folgeschäden herbeiführen können.
Der Verkäufer und sein Auftraggeber haften hierfür nicht. Die Beachtung gesundheitspolizeilicher und / oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Käufer.
6. Kaufvertrag, Zahlung des Kaufpreises, Aufrechnung
Der Kaufvertrag über die Ware kommt durch Annahme des Gebotes durch den Verkäufer zustande. Der Käufer erhält unverzüglich Nachricht.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von zwei Werktagen nach Zuschlagserteilung durch unwiderrufliche Banküberweisung zu erfolgen. Sämtliche Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Berechnung des Kaufpreises basiert auf den in der Ausschreibung angegebenen Angaben bzgl. Anzahl, Maße, Volumen oder andere quantitative Angaben. Diese werden vom Käufer als endgültig anerkannt, sofern die Angaben bei Übernahmen der Schadensware durch den Käufer nicht um mindestens 5% von den tatsächlichen Angaben abweichen, was der Käufer bei Übernahme auf seine Kosten in geeigneter Form feststellen und dem Verkäufer mitteilen muss. Dem Verkäufer muss Gelegenheit gegeben werden, an der Feststellung der Angaben teilzunehmen.
Eventuell erforderliche Papiere für die Ein- und Ausfuhr oder sonstiges In-Verkehr-Bringen der Ware hat allein der Käufer zu beschaffen.
Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht fristgemäß, hat der Verkäufer das Recht, nach einmaliger Mahnung mit zweitägiger Frist die Ware freihändig anderweitig zu Lasten des Käufers zu verwerten. Der Käufer bleibt zum Ersatz eines Mindererlöses und etwaiger Kosten sowie zum Ausgleich sonstiger Nachteile verpflichtet.
Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass eine Aufrechnung oder eine Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ausgeschlossen ist.
7. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, ebenso nicht für eventuell fehlende Hinweise auf Mängel oder Schäden an der Ware. Jeder Interessent muss sich eigenverantwortlich über den Zustand der Güter informieren. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer sie zuvor in anderer Funktion besichtigt haben sollte.
Die Ware wird in dem Zustand verkauft, wie sie steht und liegt, ohne Haftung und Gewährleistung hinsichtlich der Güte, Qualität und Beschaffenheit. Der Verkäufer haftet in keinem Falle für eine Verschlechterung zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Käufer sie besichtigt hat oder sie hätte besichtigen können und der Übergabe der Ware an den Käufer, es sei denn, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten hätten die Verschlechterung grob schuldhaft herbeigeführt.
Alle Erklärungen, Ausschreibungen, Vertragsannahmen etc. vom Auftraggeber oder Verkäufer stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger, richtiger und vollständiger Selbstbelieferung, sofern der Auftraggeber oder Verkäufer bei Abgabe obiger Erklärungen etc. nicht die Verfügungsmacht über die Ware haben. Dies gilt auch dann, wenn die gemachten Erklärungen etc. keinen Hinweis auf eine noch fehlende Verfügungsmacht enthalten, wozu in keinem Fall eine Verpflichtung besteht. Erhält der Verkäufer nicht die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Ware, beschränkt sich seine Haftung auf die Rückzahlung des bereits geleisteten Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Im Falle eines Rechtsmangels beschränkt sich die Haftung des vom Verkäufer vertretenen Auftraggebers auf die, eventuell auch anteilige, Rückzahlung des Kaufpreises unter Ausschluss jedweden weiteren Ersatzes. Eine Haftung des Verkäufers selbst besteht in keinem Fall.
Die Haftung des Verkäufers und seines Auftraggebers für Ersatzansprüche gleich welcher Art und Rechtsgrundlage ist - soweit nach den vorstehenden Bedingungen eine Haftung nicht gänzlich ausgeschlossen oder anderweitig geregelt ist - auf den Fall groben Verschuldens, einschließlich desjenigen ihrer Erfüllungsgehilfen, beschränkt.
Unmittelbare Ansprüche gegen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, deren sich der Verkäufer und / oder sein Auftraggeber bedient, sind - außer bei Vorsatz dieser Personen - ausgeschlossen, soweit sie im Rahmen der ihnen übertragenen vertraglichen Pflichten handelten.
Ersatzpflichtig, sofern eine Ersatzpflicht nach den vorstehenden Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, sind nur mittelbare Schäden und soweit diese vertragstypisch vorhersehbar waren.
Eine Ersatzpflicht des Verkäufers oder seines Auftraggebers ist im übrigen in jedem Fall auf einen Maximalbetrag von insgesamt Euro 100.000,- beschränkt, außer im Falle groben Verschuldens der Vorgenannten oder eines ihrer leitenden Angestellten.
8. Kosten der Lagerung, Auslagerung und Risikoübergang
Lagerkosten und ähnlich gehen nur bis zu 3 Tagen nach Kaufabschluss zu Lasten des Verkäufers. Die Kosten der Aus- oder Umlagerung hat in jedem Falle der Käufer zu tragen.
Das Risiko der Beschädigung oder des zufälligen Unterganges geht mit Erteilung des Zuschlages auf den Käufer über.
9. Verpackung
Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf ein Rückgaberecht von Verpackung oder auf eine finanzielle Ablösung des Rückgaberechts gem. Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 (VerpackV), da dies auch ohne separatem Rechnungsausweis bereits im Kaufpreis berücksichtigt ist. Der Käufer sorgt selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen und hält uns entsprechend frei.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.
Gerichtsstand ist Müllheim, wobei der Verkäufer das Recht hat, die Klage gegen den Käufer oder sonstige Dritte an deren Geschäftssitz einzureichen.
Für alle Rechtsbeziehungen, auf die diese Bestimmungen anwendbar sind, gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies das Bedingungswerk im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen oder Teile davon werden ersetzt und Lücken werden ausgefüllt durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
DatenschutzhinweiseWir sichern zu, dass Daten und Informationen, die wir im Rahmen der Auftragserfüllung von unseren Kunden erhalten, vertraulich und soweit relevant entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden.
Die Weitergabe von Daten an Partnerunternehmen erfolgt nur, sofern und soweit dies zur Erfüllung der Kundenaufträge erforderlich ist.Die AGB, BBVS und Datenschutzhinweise sind in Anlehnung an die Bedingunden der Lampe & Schierenbeck Claims Services GmbH, Bremen, formuliert. Wir danken für die freundliche Erlaubnis.